Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei (II)
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert eine häufigere Einsätze der Fahrradstaffel der Polizei im Ortsbezirk 5 und darüber hinaus in angrenzenden Stadtteilen. Dies soll die Sicherheit und Präsenz der Polizei in diesen Gebieten erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat begrüßt, dass die neue Fahrradstaffel der Polizei nun ein fester Bestandteil in der Stadt Frankfurt am Main geworden ist. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2084, wird die Fahrradstaffel insbesondere in den Stadtteilen Innenstadt, Nordend und Westend sowie am nördlichen und am zum Ortsbezirk 5 zählenden südlichen Mainufer und in Alt-Sachsenhausen eingesetzt. Der Ortsbeirat sieht darüber hinaus auch Bedarf, in ganz Sachsenhausen-Nord sowie in den Stadtteilen Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen-Süd, die Fahrradstaffel der Polizei einzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2020OFOF 1726/5Einsatz der Fahrradstaffel der PolizeiOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. August 2020OMOM 6396Einsatz der Fahrradstaffel der PolizeiDirektanregung
- 27. November 2020STST 2084Einsatz der Fahrradstaffel der PolizeiStellungnahme
- 20. Mai 2021OFOF 63/5Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2021Sie sind hierVV 67Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei (II)Anfrage
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1722Einsatz der Fahrradstaffel der Polizei (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen