Fußwegverbindung Rendelerstraße - AltBornheim (Verlängerung Throner Straße)
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.03.2013, V 665 entstanden aus Vorlage: OF 262/4 vom 26.02.2013
Betreff: Fußwegverbindung Rendelerstraße - Alt-Bornheim (Verlängerung Throner Straße) Bei der Vorstellung des Entwurfs des neuen Bebauungsplans für Alt-Bornheim wurde auf verschiedene vorgesehene Fußwegverbindungen hingewiesen, darunter auch auf den Verbindungsweg zwischen Rendelerstraße und Alt-Bornheim (zwischen Throner Straße und Johanniskirchplatz). In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: - Hat der Magistrat sich für die betroffenen Grundstücke, über die der Weg führt, ein Vorkaufsrecht gesichert oder beabsichtigt er, dies zu tun? - Besteht die Möglichkeit und die Absicht, ein Wegerecht bei den Eigentümern der Grundstücke zu erwirken? - Besteht gegebenenfalls die Möglichkeit und die Absicht, den Weg (teilweise) über das Gelände der benachbarten Kindertagesstätte zu führen? - Welche anderweitigen Maßnahmen hat der Magistrat vorbereitet beziehungsweise getroffen, um diesen Weg baldmöglichst zu reaslisieren? Der Ortsbeirat ist sehr interessiert daran, dass dieser Weg ebenso wie der Fußweg am Langen Hof zeitnah realisiert wird, und möchte deshalb erfahren, was hier bereits unternommen wurde und wann mit welchen Ergebnissen zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2013OFOF 262/4Fußwegverbindung Rendelerstraße - Alt Bornheim (Verlängerung Throner Straße)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. März 2013Sie sind hierVV 665Fußwegverbindung Rendelerstraße - AltBornheim (Verlängerung Throner Straße)Anfrage
- 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 870Fußwegverbindung Rendelerstraße - Alt-Bornheim (Verlängerung der Throner Straße)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen