Fußwegverbindung Rendelerstraße - Alt-Bornheim (Verlängerung der Throner Straße)
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 870
Betreff: Fußwegverbindung Rendelerstraße - Alt-Bornheim (Verlängerung der Throner Straße) Bei der Bürgeranhörung zum Bebauungsplan 508 (I - V) wurde ein Strukturkonzept als Grundlage für die Erarbeitung eines Bebauungsplans vorgestellt. Darin ist eine Wegebeziehung zwischen den Straßen Rendelerstraße - Alt-Bornheim vorgesehen, die symbolisch und nicht parzellenscharf dargestellt ist. Mit dem zukünftigen Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Sicherung einer Durchwegung und gegebenenfalls für ein Vorkaufsrecht geschaffen werden, das in der Vergangenheit nicht bestand. Von einer Realisierung der Fußwegverbindung wird erst nach Rechtskraft des Bebauungsplans ausgegangen, da hierfür bisher auch noch keine Mittel im Haushalt vorgesehen wurden. Eine Verhandlung mit den Eigentümern der Grundstücke ist daher derzeit nicht effizient. Aufgrund der Wahrung der Aufsichtspflicht sowie aus Sicherheitsgründen kann jedoch auf dem Außengelände des Kinderzentrums Rendeler Straße keine Fußwegeverbindung realisiert werden. Zudem soll die ohnehin nicht sehr große Fläche dieser Einrichtung auch nicht weiter in Anspruch genommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2013OFOF 262/4Fußwegverbindung Rendelerstraße - Alt Bornheim (Verlängerung Throner Straße)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. März 2013VV 665Fußwegverbindung Rendelerstraße - AltBornheim (Verlängerung Throner Straße)Anfrage
- 24. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 870Fußwegverbindung Rendelerstraße - Alt-Bornheim (Verlängerung der Throner Straße)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab