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Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit ParkandrideParkplatz

Vorlagentyp: V
96 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
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Begründung

Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit Park-and-ride-Parkplatz Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 1108/17 Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1108 vom 19.06.2017 auf den Ortsbeiratsbeschluss vom 04.10.2016 geantwortet, dass innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine Antwort auf die vielfältigen Forderungen und Beschlüsse zur effizienten Beendigung des Schleichverkehrs durch Berkersheim und Preungesheim gegeben werden kann. Währenddessen rollt der Schleichverkehr munter weiter.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 658 entstanden aus Vorlage: OF 362/10 vom 01.08.2017

Betreff: Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit Park-and-ride-Parkplatz Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 1108/17 Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1108 vom 19.06.2017 auf den Ortsbeiratsbeschluss vom 04.10.2016 geantwortet, dass innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine Antwort auf die vielfältigen Forderungen und Beschlüsse zur effizienten Beendigung des Schleichverkehrs durch Berkersheim und Preungesheim gegeben werden kann. Währenddessen rollt der Schleichverkehr munter weiter. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit eine Stärkung des ÖPNV zur Beendigung des Schleichverkehrs beitragen kann. Konkret ist zu prüfen und zu berichten, ob 1. ab der Einmündung der Straßenbahnlinie 18 zum Gravensteiner-Platz ein neuer Gleiskörper entlang der B 521 bis zum Häuser-Ausstellungsgelände gebaut werden kann, damit hier eine neue Straßenbahnlinie verkehren kann; 2. an der B 521 im Bereich zwischen Abbiegung zum Heiligenstockweg und am Beginn des Ausstellungsgeländes ein Park-and-ride-Parkplatz für die Pendler aus der Wetterau und aus dem Main-Kinzig-Kreis eingerichtet werden kann; 3. dies in Form eines Parkhauses mit direkten Zufahrten von der B 521 geschehen kann, das über der B 521 gebaut wird, um somit zusätzlichen Landverbrauch zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 3. Mai 2016OMOM 58Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter BogenDirektanregung
  2. 30. August 2016OFOF 117/10Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 4. Oktober 2016VV 154Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter BogenAnfrage
  4. 13. Januar 2017STST 148Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter BogenStellungnahme
  5. 19. Juni 2017STST 1108Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter BogenStellungnahme
  6. 1. August 2017OFOF 362/10Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit ParkandrideParkplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 7. November 2017Sie sind hier
    VV 658Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit ParkandrideParkplatz
    Anfrage
  8. 5. März 2018STST 564Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter BogenStellungnahme
  9. 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 96 WochenSTST 546Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit Park-and-ride-ParkplatzStellungnahme
  10. 24. April 2018OFOF 517/10Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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