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Bolzplatz Henriette-Fürth-Straße

Vorlagentyp: V
132 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 632 entstanden aus Vorlage: OF 626/6 vom 29.01.2013

Betreff: Bolzplatz Henriette-Fürth-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Pläne bzw. welche Pläne für den Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße existieren oder angestrebt werden, die eine andere Nutzung vorsehen.

Begründung: Im Stadtteil ist zu vernehmen, dass Planungen bzgl. des Areals, auf dem sich der Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße befindet, mit dem Ziel einer weiteren Verdichtung dieses Gebietes vorgenommen werden. Der Ortsbeirat möchte über diese Pläne unverzüglich informiert werden, sofern sie existieren. Eine weitere Verdichtung dieses Gebietes, welcher der Bolzplatz zum Opfer fallen würde, erscheint dem Ortsbeirat äußerst problematisch. Aus diesem Grund besteht für den Ortsbeirat ein dringendes Bedürfnis, in etwaige Planungen einbezogen zu werden, um ggf. Probleme frühzeitig erkennen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 29. Januar 2013OFOF 626/6Bolzplatz Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Februar 2013Sie sind hier
    VV 632Bolzplatz Henriette-Fürth-Straße
    Anfrage
  3. 10. Juni 2013STST 812Bolzplatz Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme
  4. 21. April 2015OFOF 1339/6Bolzplatz in der Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 19. Mai 2015OMOM 4157Bolzplatz in der Henriette-Fürth-StraßeDirektanregung
  6. 10. August 2015Antwort des Magistrats · nach 132 WochenSTST 1160Bolzplatz in der Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme
  7. 18. Juli 2016OFOF 148/6Hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 30. August 2016OMOM 445Hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-StraßeDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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