Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße
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Henriette-Fürth-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.01.2026.
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkerweiterung Günthersburgpark27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)29.10.2024 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1160
Betreff: Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße Auf Nachfrage teilt die Nassauische Heimstätte (NH Projekt-Stadt) mit, dass es gegenüber der Anfrage vom April 2013 keinen neuen Sachstand gibt. Es gibt weiterhin Überlegungen für eine Wohnbebauung mit ca. 100 Wohneinheiten auf dem Gelände der Rheinlandstraße 17, die sich aber nicht weiter konkretisiert haben. Von dieser Wohnbebauung wäre dann auch der Bolzplatz in der Henriette-Fürth-Straße betroffen. Die zwischenzeitlich auf das Gelände der Rheinlandstraße 17 ausgelagerte KT 83 ist zurückgebaut, die Nutzung des Bolzplatzes kann daher zunächst uneingeschränkt stattfinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. August 2015 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4157 — Direktanregung vom 19. Mai 2015.