Lücke im Spazierwegenetz in Sindlingen schließen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 11.03.2008, V 618 entstanden aus Vorlage: OF 773/6 vom 19.02.2008
Betreff: Lücke im Spazierwegenetz in Sindlingen schließen Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und mit welchen finanziellen Mitteln ein Gehweg/eineTreppe auf den Hochwasserschutzdamm im Bereich des Schaustellerlagers (Okrifteler Straße 75) in Sindlingen geschaffen werden kann. Ein Dammaufgang würde eine von vielen Spaziergängern gewünschte Verbindung von den Freizeitgärten "Wingerte" zu den Grünanlagen am Mainufer herstellen.
Begründung: Zwischen den Freizeitgärten "Wingerte" und dem Reitplatz verläuft der Zufahrtsweg zum Schaustellerlager am Fuß des Hochwasserdamms. Dieser von Spaziergängern gern genutzte Weg endet jedoch direkt unterhalb des Hochwasserdamms in einer Grünbrache. Um auf den weiterführenden Dammkronenweg und damit ins Wegenetz der Grünanlagen am Sindlinger Mainufer zu gelangen, nutzen Spaziergänger einen unbefestigten Trampelpfad, dessen Benutzung jedoch nur außerordentlich rüstigen und mit entsprechendem Schuhwerk ausgestatteten Menschen vorbehalten ist. Der Bau eines Dammaufganges (sei es als Treppe oder schiefe Ebene) würde eine bestehende Lücke im Spazierwegenetz in Sindlingen schließen und damit die Nutzung des beliebten Sindlinger Naherholungsgebietes am Mainufer erheblich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2008OFOF 773/6Lücke im Spazierwegenetz in Sindlingen schließen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. März 2008Sie sind hierVV 618Lücke im Spazierwegenetz in Sindlingen schließenAnfrage
- 4. Juni 2008STST 938Lücke im Spazierwegenetz in Sindlingen schließenStellungnahme
- 5. Januar 2009STST 32Lücke im Spazierwegenetz in Sindlingen schließenStellungnahme
- 29. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1123Lücke im Spazierwegenetz in Sindlingen schließenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen