Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 A
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Auskunftsersuchen vom 17.01.2013, V 594 entstanden aus Vorlage: OF 545/9 vom 31.12.2012
Betreff: Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 A Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Maßnahmen er wann gegen weitere Abstürze des Niddaufers gegenüber der Niedwiesenstraße 28 A und 34 A beabsichtigt, beziehungsweise schon eingeleitet hat.
Begründung: Weitere Abstürze gefährden den dortigen Niddauferweg. Verursacht werden die Abstürze ziemlich wahrscheinlich durch das Strömungsverhalten des Flusses, dem die lehmartige Erde nur geringen Widerstand entgegensetzen kann. Der Fluss tendiert dazu, möglichst geradeaus zu fließen und bekämpft dabei den vorhandenen kleinen Geländebogen. Das wiederum zwingt zu Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2012OFOF 545/9Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 AOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2013Sie sind hierVV 594Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 AAnfrage
- 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 591Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 AStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen