Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 A
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Niedwiesenstraße 28 A und 34 A Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Maßnahmen er wann gegen weitere Abstürze des dortigen Nidda-Ufers beabsichtigt bzw. schon eingeleitet hat. Begründung: Weitere Abstürze gefährden den dortigen Nidda-Uferweg. Verursacht werden die Abstürze ziemlich wahrscheinlich durch das Strömungsverhalten des Flusses, dem die lehmartige Erde nur geringen Widerstand entgegensetzen kann. Der Fluss tendiert dazu, möglichst geradeaus zu fließen und "bekämpft" dabei den vorhandenen kleinen Geländebogen. Das wiederum zwingt zu Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft.
Inhalt
Antrag vom 31.12.2012, OF 545/9
Betreff: Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 A Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Maßnahmen er wann gegen weitere Abstürze des dortigen Nidda-Ufers beabsichtigt bzw. schon eingeleitet hat.
Begründung: Weitere Abstürze gefährden den dortigen Nidda-Uferweg. Verursacht werden die Abstürze ziemlich wahrscheinlich durch das Strömungsverhalten des Flusses, dem die lehmartige Erde nur geringen Widerstand entgegensetzen kann. Der Fluss tendiert dazu, möglichst geradeaus zu fließen und "bekämpft" dabei den vorhandenen kleinen Geländebogen. Das wiederum zwingt zu Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2012Sie sind hierOFOF 545/9Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 AOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2013VV 594Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 AAnfrage
- 29. April 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 591Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 AStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)