Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 A
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 591
Betreff: Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 A Der Magistrat ist für die Unterhaltung der Nidda und der begleitenden Wege in Frankfurt am Main zuständig. Der in der Anfrage angesprochene Bereich gegenüber der Niedwiesenstraße 28 A bis 34 A betrifft den rechten Uferbereich der Nidda. Hier sind fünf Uferabbrüche zu sanieren. Sie haben jeweils eine Höhe von 2 m und eine Breite von etwa 10 m. Es sind eine Ufersicherung mit Wasserbausteinen, ein Erdauftrag, das Verlegen von Vegetationsstrohmatten als vorübergehender Hochwasserschutz und eine Raseneinsaat vorgesehen. Während der Baumaßnahme ist das Praunheimer Wehr abzusenken. Der Zeitpunkt der Sanierung ist für den Sommer 2013 disponiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2012OFOF 545/9Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 AOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2013VV 594Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 AAnfrage
- 29. April 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 591Absturz des Niddaufers gegenüber Niedwiesenstraße 28 A und 34 AStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab