Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 591 entstanden aus Vorlage: OF 570/5 vom 01.09.2017
Betreff: Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob im Ortsbezirk 5 genügend Plätze zur Betreuung von Kindern, auch am Nachmittag bis mindestens 17:00 Uhr, aller Altersstufen bis zum Ende der Grundschulzeit zur Verfügung stehen.
Begründung: Der Ortsbezirk 5 wächst stetig um neue Mitbürgerinnen und Mitbürger. Es häufen sich die Beschwerden von Familien, dass sie für die Betreuung von Kindern keine Plätze bekommen. Für den Wiedereinstieg in den Beruf von Eltern nach der Elternzeit sind solche Betreuungsangebote enorm wichtig. Dabei geht es nicht nur um die Betreuung von Kleinkindern in Kitas oder um Kindergartenplätze mit Angeboten bis mindestens 17:00 Uhr am Nachmittag. Mit Angeboten für Kinder vor der Einschulung ist es aber nicht getan. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch die Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung nach dem Unterricht in der Grundschule enorm wichtig. Der Ortsbeirat bittet darum um Auskunft, ob die aktuelle Anzahl an Betreuungsplätzen in allen Altersstufen dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 1. September 2017OFOF 570/5Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2017Sie sind hierVV 591Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5Anfrage
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 469Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5Stellungnahme
- 20. März 2018OFOF 813/5Betreuungssituation SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.