Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob im Ortsbezirk 5 genügend Plätze zur Betreuung von Kindern, auch am Nachmittag bis mindestens 17 Uhr, aller Altersstufen bis zum Ende der Grundschulzeit zur Verfügung stehen. Begründung: Der Ortsbezirk 5 wächst stetig um neue Mitbürger*innen. Es häufen sich die Beschwerden von Familien, dass sie für die Betreuung von Kindern keine Plätze bekommen. Für den Wiedereinstieg in den Beruf von Eltern nach der Elternzeit sind solche Betreuungsangebote enorm wichtig. Dabei geht es nicht nur um die Betreuung von Kleinkindern in Kitas oder um Kindergartenplätze mit Angeboten bis mindestens 17 Uhr am Nachmittag. Mit Angeboten für Kinder vor der Einschulung ist es aber nicht getan. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch die Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung nach dem Unterricht in der Grundschule enorm wichtig. Der Ortsbeirat bittet darum um Auskunft, ob die aktuelle Anzahl an Betreuungsplätzen in allen Altersstufen dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Inhalt
Antrag vom 01.09.2017, OF 570/5
Betreff: Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob im Ortsbezirk 5 genügend Plätze zur Betreuung von Kindern, auch am Nachmittag bis mindestens 17 Uhr, aller Altersstufen bis zum Ende der Grundschulzeit zur Verfügung stehen.
Begründung: Der Ortsbezirk 5 wächst stetig um neue Mitbürger*innen. Es häufen sich die Beschwerden von Familien, dass sie für die Betreuung von Kindern keine Plätze bekommen. Für den Wiedereinstieg in den Beruf von Eltern nach der Elternzeit sind solche Betreuungsangebote enorm wichtig. Dabei geht es nicht nur um die Betreuung von Kleinkindern in Kitas oder um Kindergartenplätze mit Angeboten bis mindestens 17 Uhr am Nachmittag. Mit Angeboten für Kinder vor der Einschulung ist es aber nicht getan. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch die Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung nach dem Unterricht in der Grundschule enorm wichtig. Der Ortsbeirat bittet darum um Auskunft, ob die aktuelle Anzahl an Betreuungsplätzen in allen Altersstufen dem tatsächlichen Bedarf entspricht.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 1. September 2017Sie sind hierOFOF 570/5Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2017VV 591Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5Anfrage
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 469Anzahl der Betreuungsplätze im Ortsbezirk 5Stellungnahme
- 20. März 2018OFOF 813/5Betreuungssituation SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme