Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
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- Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach25.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Auskunftsersuchen vom 30.11.2012, V 581 entstanden aus Vorlage: OF 450/5 vom 14.10.2012
Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen drei Ampelphasen folgendermaßen auf vier Ampelphasen ausgeweitet werden:
- Ampelphase, Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach: - Stadteinwärts; - in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße; - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße.
- Ampelphase, Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach: - Stadtauswärts; - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße; - in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße. Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße: - In die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil). ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main: - In die Haltestelle in Richtung Offenbach.
- Ampelphase, Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße: - In die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße; - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach; - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts.
- Ampelphase, ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz": - In die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen. Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224/06) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat 5 wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2012OFOF 450/5Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/WehrstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 30. November 2012Sie sind hierVV 581Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/WehrstraßeAnfrage
- 4. März 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 353Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/WehrstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen