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Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 353

Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Frankfurt am Main werden überwiegend mit Umlaufzeiten von 72 Sekunden (Nacht- oder Schwachlastprogramme) bzw. 90 Sekunden (Tagesprogramme) betrieben. Innerhalb eines Umlaufs können alle Verkehrsströme in angemessenem Maße Grünzeit erhalten. Die in der Anfrage vorgeschlagene Phaseneinteilung ist in einem 72-Sekunden-Umlauf nicht realisierbar. In einem 90-Sekunden-Umlauf wäre es nur bedingt möglich. Dies allerdings nur mit Mindestgrünzeiten, die dem Verkehrsaufkommen nicht angepasst wären. Ausreichend lange Grünzeiten wären bei der angeregten Phaseneinteilung nur in Verbindung mit längeren Umlaufzeiten zu verwirklichen. Hierbei entstünden jedoch für den Fußgängerverkehr bzw. auch für den Straßenbahnverkehr längere Wartezeiten. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat die angeregte Phaseneinteilung der genannten Lichtsignalanlagen nicht für zielführend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2012OFOF 450/5Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/WehrstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
  2. 30. November 2012VV 581Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/WehrstraßeAnfrage
  3. 4. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 353Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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