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Berücksichtigung der Wunschschulen von Schülerinnen und Schülern des Nordends beim Übergang von Klasse 4 auf Klasse 5 in 2017

Vorlagentyp: V
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 556 entstanden aus Vorlage: OF 261/3 vom 06.06.2017

Betreff: Berücksichtigung der Wunschschulen von Schülerinnen und Schülern des Nordends beim Übergang von Klasse 4 auf Klasse 5 in 2017 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viel Grundschulkinder des Nordends keinen Platz an einer der zwei jeweils genannten Wunschschulen bekommen haben; 2. an welche anderen Schulen diese abgelehnten Kinder verteilt wurden; 3. wie der Magistrat in Zukunft das Problem, insbeson dere zu geringer Kapazitäten in weiterführenden Schulen für die Kinder des Nordends, zu lösen gedenkt.

Begründung: Für das kinderreiche Nordend sind dem Ortsbeirat kurzfristig exakte Daten zur Verfügung zu stellen, um den zukünftigen Handlungsbedarf zu dokumentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2017OFOF 261/3Berücksichtigung der Wunschschulen von Schüler/innen des Nordends bei Übergang von Klasse 4 auf Klasse 5 in 2017 – die Misere geht scheinbar weiter!Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 24. August 2017Sie sind hier
    VV 556Berücksichtigung der Wunschschulen von Schülerinnen und Schülern des Nordends beim Übergang von Klasse 4 auf Klasse 5 in 2017
    Anfrage
  3. 16. März 2018Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 648Berücksichtigung der Wunschschulen von Schülerinnen und Schülern des Nordends beim Übergang von Klasse 4 auf 5 in 2017Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 18 · 25.01.2018
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 19 · 22.02.2018
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 20 · 15.03.2018
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 3

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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