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Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Anzahl der städtischen Gebäude im Ortsbezirk 11 sowie deren Eignung für Fotovoltaikanlagen bereitzustellen. Dies ist wichtig, um die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien in Frankfurt zu prüfen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen Auskunft zu geben:

  1. Wie viele städtische Gebäude gibt es im Ortsbezirk 11?
  2. Wie viele dieser städtischen Gebäude würden sich für eine Fotovoltaikanlage eignen?
  3. Auf welchen Gebäuden wurde bereits eine Fotovoltaikanlage installiert?
  4. Auf welchen Gebäuden ist eine Installation geplant?

Begründung

Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden stellen einen wichtigen Baustein für die Energiewende und der regionalen Strom Erzeugung dar. Die Stadt Frankfurt sollte hierbei alle Möglichkeiten prüfen, auf Ihren eigenen Gebäuden Fotovoltaikanlagen zu installieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2022OFOF 341/11Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. November 2022Sie sind hier
    VV 542Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden prüfen
    Anfrage
  3. 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 610Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden prüfenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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