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Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des Ausbaus

Vorlagentyp: V
133 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 540 entstanden aus Vorlage: OF 327/10 vom 07.08.2017

Betreff: Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des Ausbaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Bahnhof "Berkersheim" der Bau der barrierefreien Überquerung der S 6 für Fußgänger und Radfahrer vor dem Ausbau der Gleise machbar und möglich ist.

Begründung: Über die jetzige Holzbrücke können weder Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Fahrradfahrer ohne großen Kraftaufwand fahren oder gar nicht bewegt werden. Selbst bei einer Verbreiterung der Brücke über vier Gleise bleibt der Mangel der Barrierefreiheit. Der Bau einer Überquerung mit Rampen und Aufzug müsste sowieso gewährleistet werden, damit die Fahrgäste der S-Bahn zu den jeweiligen Seiten kommen können. Somit wäre es für alle Beteiligten von Vorteil, dieses Bauwerk vorher zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. August 2017OFOF 327/10Barrierefreie Brücke über die S6 schon vor Beginn des AusbausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. August 2017Sie sind hier
    VV 540Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des Ausbaus
    Anfrage
  3. 20. November 2017STST 2264Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des AusbausStellungnahme
  4. 8. Juni 2018STST 1041Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des AusbausStellungnahme
  5. 14. Januar 2019STST 53Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des AusbausStellungnahme
  6. 21. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 133 WochenSTST 351Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des AusbausStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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