Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des Ausbaus
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2264
Betreff: Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des Ausbaus Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat befindet sich weiterhin in Gesprächen mit der Deutschen Bahn (DB) Netz AG. Nach aktuellem Kenntnisstand des Magistrates wird der Bahnübergang Ende 2018/Anfang 2019 wegen des erforderlichen Gleisausbaus gesperrt. Gegebenenfalls wird die Deutsche Bahn AG hier dann eine behelfsmäßige Erschließung der Bahnanlagen als Baubehelf vorhalten. Grundsätzlich ist nach abschließender Lösungsfindung eine Planänderung in diesem Bereich erforderlich. Diese benötigt einen zeitlichen Vorlauf. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens können dann endgültige Erschließungsanlagen gebaut werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2017OFOF 327/10Barrierefreie Brücke über die S6 schon vor Beginn des AusbausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. August 2017VV 540Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des AusbausAnfrage
- 20. November 2017Sie sind hierSTST 2264Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des AusbausStellungnahme
- 8. Juni 2018STST 1041Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des AusbausStellungnahme
- 14. Januar 2019STST 53Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des AusbausStellungnahme
- 21. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 133 WochenSTST 351Barrierefreie Brücke über die S 6 schon vor Beginn des AusbausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab