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Grünzug und Freiflächen im Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.10.2012, V 523 entstanden aus Vorlage: OF 331/10 vom 15.10.2012

Betreff: Grünzug und Freiflächen im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche öffentliche Grünflächen im Frankfurter Bogen als sogenannte Ausgleichsflächen festgesetzt wurden und welche als Spiel- und Freizeitflächen geplant sind. Ferner wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie werden die Ausgleichsflächen bzw. Sport- und Spielflächen dauerhaft so instand gehalten, dass sie ansehnlich und nutzbar sind bzw. bleiben?
  2. Wie werden die Ausgleichsflächen bei der Berechnung der Anliegerbeiträge für die Grünflächen einbezogen bzw. sind sie aus dort rausgerechnet?
  3. Wann werden die Beiträge der Anwohner für die Grünflächen in Rechnung gestellt? Begründung: Besonders der Grünzug im ersten Bauabschnitt steht in heftiger Kritik der Anwohner. Seit April wucherte die Wiese unter anderem mit Disteln bis zu über einen Meter hoch zu, bis am 04.10.2012 gemäht wurde. Die Wiese war monatelang nicht mehr begehbar. Auch damit dieser Zustand nicht in den andern, zum Teil erst in diesem Jahr eröffneten Grünflächen entsteht ist hier Klärungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2012OFOF 331/10Grünzug und Freiflächen im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 30. Oktober 2012Sie sind hier
    VV 523Grünzug und Freiflächen im Frankfurter Bogen
    Anfrage
  3. 11. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 248Grünzug und Freiflächen im Frankfurter BogenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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