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Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-Schule

Vorlagentyp: V
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.06.2017, V 518 entstanden aus Vorlage: OF 109/13 vom 07.06.2017

Betreff: Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird Folgendes gefragt:

  1. Sind finanzielle Mittel für die Sanierung der Sporthalle der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach bereitgestellt bzw. im Haushalt eingeplant? - Falls nein, zu welchem Haushaltsjahr wird dies vorgesehen?
  2. Ist eine zeitgleiche Sanierung der Sporthalle mit dem zugesagten Ausbau des Gymnasialzuges möglich? - Falls ja, wann ist der Baubeginn angedacht? - Falls nein, warum nicht? Begründung: Obgleich die Otto-Hahn-Schule nicht auf Nieder-Erlenbacher Gemarkung liegt, besucht ein Großteil unserer Schülerinnen und Schüler die Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach. Im September 2016 wurde durch die Bildungsdezernentin ein Ausbau des Gymnasialzuges zugesagt. Unklar war bis dahin jedoch noch die Sanierung der Sporthalle, welche in einem desaströsen Zustand ist. Damit unseren Kindern ein hochwertiger und verletzungsarmer Sportunterricht angeboten werden kann, sollte eine zügige Sanierung im öffentlichen Interesse sein. Um den genauen Istzustand zu erfahren, bedarf es dieser Anfrage an den Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2017OFOF 109/13Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Juni 2017Sie sind hier
    VV 518Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-Schule
    Anfrage
  3. 8. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 42Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 13
Sitzung 17 · 21.11.2017
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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