Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-Schule

Vorlagentyp: STMagistrat
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 42

Betreff: Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-Schule Der Sanierungsbedarf an der Turnhalle der Otto-Hahn-Schule ist dem Magistrat bekannt. Gleichwohl konnte die Maßnahme seit dem Jahr 2011 nur auf der Liste 2 im Haushalt geführt werden. Eine erneute Anmeldung von Haushaltsmitteln ist frühestens für den Haushalt 2019 möglich. Derzeit läuft die Planung von zwei weiteren größeren Maßnahmen an der Otto-Hahn-Schule. Beide Maßnahmen sind sehr umfangreich und sollen nacheinander realisiert werden, um den Schulbetrieb nicht zu stark zu beeinträchtigen. Für die Sanierung des Bauteil B erfolgt derzeit die Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage. Mit einer baulichen Umsetzung der Maßnahme ist ab Ende nächsten Jahres zu rechnen. Für die Erweiterung des gymnasialen Zweigs läuft derzeit eine Machbarkeitsstudie. Auf dessen Grundlage können für den Haushalt 2019 Planungsmittel angemeldet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2017OFOF 109/13Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Juni 2017VV 518Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-SchuleAnfrage
  3. 8. Januar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    STST 42Sporthallensituation für mehr Bewegungsmöglichkeit an der Otto-Hahn-Schule
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen