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Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-Blackout

Vorlagentyp: V
75 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren10 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über die Trinkwasserversorgung im Stadtteil Kalbach-Riedberg im Falle eines Stromausfalls gebeten. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage in Deutschland und der Möglichkeit von Stromausfällen von großer Bedeutung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie lange im Falle eines Stromausfalls (Blackout) die Trinkwasserversorgung im Stadtteil Kalbach-Riedberg gewährleistet wäre bzw. innerhalb welchen Zeitraums die Trinkwasserversorgung der Haushalte eingestellt werden müsste. Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft darüber gebeten, wie die Bevölkerung im Krisenfall über die Trinkwassernotversorgung informiert wird und wie die weitere Wasserversorgung bei einer längerfristigen Störung der Stromversorgung innerhalb des Stadtgebietes gewährleistet werden wird.

Begründung

Als Folge des Überfalls der russischen Armee auf die Ukraine hat sich die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland drastisch verschlechtert. Das Risiko von Stromausfällen kann nicht ausgeschlossen werden. Bei einem Strom-Blackout wäre nicht nur die Versorgung der Haushalte und Unternehmen mit Elektrizität und Wärme betroffen, sondern auch die Trinkwasserversorgung. Ursprünglich für den Fall der militärischen Verteidigung sind Trinkwassernotbrunnen eingerichtet, die der Zivilbevölkerung und den Streitkräften zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Trinkwasser dienen sollen (§ 1 WasSiG). Vor dem Hintergrund der bisher einseitigen Ausrichtung der Krisenszenarien auf den Verteidigungsfall gibt es aus Sicherheitsgründen keine Veröffentlichung der Standorte. Es ist bislang vorgesehen, dass im Falle einer schwerwiegenden Krise mit Auswirkung auf die Trinkwasserversorgung die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Kommune rechtzeitig über die Standorte informiert werden. Angesichts der derzeitigen Risikolage bei der Energie- und Stromversorgung ist die Erstellung von Notfallplänen zur Trinkwasserversorgung und (kurzfristig) eine umfassende Information der Bevölkerung über das Verhalten im Krisenfall sowie das örtliche System der Trinkwassernotversorgung unerlässlich. Dazu bedarf es nicht notwendig der Veröffentlichung der Lage der Notbrunnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2022OFOF 292/12Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-BlackoutOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. Oktober 2022Sie sind hier
    VV 516Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-Blackout
    Anfrage
  3. 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 483Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-BlackoutStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 12
Sitzung 18 · 24.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 20 · 05.05.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 23 · 22.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 24 · 13.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 25 · 08.12.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 26 · 19.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 27 · 23.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

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