Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-Blackout
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über die Trinkwasserversorgung im Stadtteil Kalbach-Riedberg im Falle eines Stromausfalls gebeten. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage in Deutschland und der Möglichkeit von Stromausfällen von großer Bedeutung.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie lange im Falle eines Stromausfalls (Blackout) die Trinkwasserversorgung im Stadtteil Kalbach-Riedberg gewährleistet wäre bzw. innerhalb welchen Zeitraums die Trinkwasserversorgung der Haushalte eingestellt werden müsste. Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft darüber gebeten, wie die Bevölkerung im Krisenfall über die Trinkwassernotversorgung informiert wird und wie die weitere Wasserversorgung bei einer längerfristigen Störung der Stromversorgung innerhalb des Stadtgebietes gewährleistet werden wird.
Begründung
Als Folge des Überfalls der russischen Armee auf die Ukraine hat sich die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland drastisch verschlechtert. Das Risiko von Stromausfällen kann nicht ausgeschlossen werden. Bei einem Strom-Blackout wäre nicht nur die Versorgung der Haushalte und Unternehmen mit Elektrizität und Wärme betroffen, sondern auch die Trinkwasserversorgung. Ursprünglich für den Fall der militärischen Verteidigung sind Trinkwassernotbrunnen eingerichtet, die der Zivilbevölkerung und den Streitkräften zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Trinkwasser dienen sollen (§ 1 WasSiG). Vor dem Hintergrund der bisher einseitigen Ausrichtung der Krisenszenarien auf den Verteidigungsfall gibt es aus Sicherheitsgründen keine Veröffentlichung der Standorte. Es ist bislang vorgesehen, dass im Falle einer schwerwiegenden Krise mit Auswirkung auf die Trinkwasserversorgung die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Kommune rechtzeitig über die Standorte informiert werden. Angesichts der derzeitigen Risikolage bei der Energie- und Stromversorgung ist die Erstellung von Notfallplänen zur Trinkwasserversorgung und (kurzfristig) eine umfassende Information der Bevölkerung über das Verhalten im Krisenfall sowie das örtliche System der Trinkwassernotversorgung unerlässlich. Dazu bedarf es nicht notwendig der Veröffentlichung der Lage der Notbrunnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2022OFOF 292/12Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-BlackoutOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Oktober 2022Sie sind hierVV 516Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-BlackoutAnfrage
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 483Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-BlackoutStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50