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Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-Blackout

Vorlagentyp: STMagistrat
75 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über den Notfallplan zur Trinkwasserversorgung bei einem Strom-Blackout. Die Wasserversorgung wird durch Hessenwasser und die Mainova AG sichergestellt, wobei Notstromaggregate für eine Überbrückung von bis zu 12 Stunden ausreichen. Es wird geprüft, ob eine Versorgung auch für 72 Stunden möglich ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat teilt mit, dass die Frankfurter Trinkwasserversorgung und der Erhalt und Schutz der notwendigen Infrastruktur in erster Linie durch Hessenwasser, den Wasserlieferanten der Mainova AG, erfolgt. Was den Schutz und die Wartung der Anlagen (Wasserwerke, Druckerhöhungsanlagen, Netz-Steuerung) angeht, steht die Mainova AG im engen Austausch mit Hessenwasser.

Bei "normaler" Wasserabnahme der Einwohner Frankfurts reichen die Notstromaggregate, um rund 12 Stunden zu überbrücken, da ein Teil der Wasserversorgung aus den Reserven der Wasserhochbehälter abgedeckt werden kann. Bei der Annahme, dass die Wasserabnahme deutlich zurückgeht (kein Gewerbe mehr, keine Heizung und damit kein Warmwasser mehr, keine Waschmaschinen etc.) scheint nach aktuellem Erkenntnisstand eine über 12 Stunden hinausgehende leitungsgebundene Wasserversorgung möglich. Voraussetzung ist aber, dass die Notstromaggregate regelmäßig nachgetankt werden können.

Die Mainova AG prüft derzeit in Zusammenarbeit mit Hessenwasser und der für den Katastrophenschutz zuständigen Katastrophenschutzbehörde Frankfurt, ob eine Versorgung auch für 72 Stunden gewährleistet werden könnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. September 2022OFOF 292/12Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-BlackoutOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. Oktober 2022VV 516Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-BlackoutAnfrage
  3. 8. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 75 Wochen
    STST 483Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-Blackout
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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