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Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche

Vorlagentyp: V
39 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 507 entstanden aus Vorlage: OF 186/12 vom 22.05.2017

Betreff: Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche Vorgang: OM 1161/17 OBR 12; ST 758/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter als Eislauffläche nutzen lassen könnte.

Begründung: Der Anregung des Ortsbeirats vom 20. Januar 2017 (s. OM 1161), die o. a. Regenrückhaltemulde in eine Art Feuchtbiotop umzuwandeln, ist der Magistrat nicht gefolgt (s. ST 758). Als wesentliche Begründung wird angeführt, dass bei Umwandlung in ein Feuchtbiotop das geforderte Rückhaltevolumen nicht mehr komplett zur Verfügung stehen würde. Eine Nutzung der Regenrückhaltemulde bei entsprechend niedrigen Temperaturen als Eislauffläche dürfte diesem eigentlichen Zweck wohl nicht entgegenstehen. Für Kalbach/Riedberg wäre eine solche Eislauffläche ein großer Gewinn, weil die früher eingerichtete Eislauffläche auf dem Riedbergplatz nicht mehr möglich ist und dies auch für die schon einmal diskutierte Fläche am Alten Flugplatz gilt. Der Standort im westlichen Kätcheslachpark wäre in jeder Beziehung (Flächengröße, Zuschnitt, vorhandene Terrassen etc.) ideal. Gegebenenfalls können die Freiwilligen Feuerwehren hier unterstützen. Da das Thema sicherlich recht komplex ist (z. B. notwendige Wasserstandsregulierung, Kosten, Verantwortlichkeiten, Haftung) sollten die zuständigen Fachämter prüfen, welche Bedingungen und Voraussetzungen für die Nutzung der Eisfläche gegeben sein müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2017OFOF 118/12Entwässerungsmulde im westlichen KätcheslachparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Januar 2017OMOM 1161Entwässerungsmulde im westlichen KätcheslachparkDirektanregung
  3. 21. April 2017STST 758Entwässerungsmulde im westlichen KätcheslachparkStellungnahme
  4. 22. Mai 2017OFOF 186/12Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als EislaufflächeOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 23. Juni 2017Sie sind hier
    VV 507Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche
    Anfrage
  6. 6. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 2047Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als EislaufflächeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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