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Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche

Vorlagentyp: OFCDU
39 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche Vorgang: OM 1161/17 OBR 12; ST 758/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter als Eislauffläche nutzen lassen könnte. Begründung: Der Anregung des Ortsbeirats vom 20. Januar 2017 (OM 1161), die o.a. Regenrückhaltemulde in eine Art Feuchtbiotop umzuwandeln, ist der Magistrat nicht gefolgt (ST 758 v. 21.April 2017). Als wesentliche Begründung wird angeführt, dass bei Umwandlung in ein Feuchtbiotop das geforderte Rückhaltevolumen nicht mehr komplett zur Verfügung stehen würde. Eine Nutzung der Regenrückhaltemulde bei entsprechend niedrigen Temperaturen als Eislauffläche dürfte diesem eigentlichen Zweck wohl nicht entgegenstehen. Für Kalbach/Riedberg wäre eine solche Eislauffläche ein großer Gewinn, weil die früher eingerichtete Eislauffläche auf dem Riedbergplatz nicht mehr möglich ist und dies auch für die schon einmal diskutierte Fläche am Alten Flugplatz gilt. Der Standort im westlichen Kätcheslachpark wäre in jeder Beziehung (Flächengröße, Zuschnitt, vorhandene Terrassen etc.) ideal. Gegebenenfalls können die Freiwilligen Feuerwehren hier unterstützen. Da das Thema sicherlich recht komplex ist (z. B. notwendige Wasserstandsregulierung, Kosten, Verantwortlichkeiten, Haftung) sollten die zuständigen Fachämter prüfen, welche Bedingungen und Voraussetzungen für die Nutzung der Eisfläche gegeben sein müssen.

Inhalt

Antrag vom 22.05.2017, OF 186/12

Betreff: Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche Vorgang: OM 1161/17 OBR 12; ST 758/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter als Eislauffläche nutzen lassen könnte.

Begründung: Der Anregung des Ortsbeirats vom 20. Januar 2017 (OM 1161), die o.a. Regenrückhaltemulde in eine Art Feuchtbiotop umzuwandeln, ist der Magistrat nicht gefolgt (ST 758 v. 21.April 2017). Als wesentliche Begründung wird angeführt, dass bei Umwandlung in ein Feuchtbiotop das geforderte Rückhaltevolumen nicht mehr komplett zur Verfügung stehen würde. Eine Nutzung der Regenrückhaltemulde bei entsprechend niedrigen Temperaturen als Eislauffläche dürfte diesem eigentlichen Zweck wohl nicht entgegenstehen. Für Kalbach/Riedberg wäre eine solche Eislauffläche ein großer Gewinn, weil die früher eingerichtete Eislauffläche auf dem Riedbergplatz nicht mehr möglich ist und dies auch für die schon einmal diskutierte Fläche am Alten Flugplatz gilt. Der Standort im westlichen Kätcheslachpark wäre in jeder Beziehung (Flächengröße, Zuschnitt, vorhandene Terrassen etc.) ideal. Gegebenenfalls können die Freiwilligen Feuerwehren hier unterstützen. Da das Thema sicherlich recht komplex ist (z. B. notwendige Wasserstandsregulierung, Kosten, Verantwortlichkeiten, Haftung) sollten die zuständigen Fachämter prüfen, welche Bedingungen und Voraussetzungen für die Nutzung der Eisfläche gegeben sein müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2017OFOF 118/12Entwässerungsmulde im westlichen KätcheslachparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Januar 2017OMOM 1161Entwässerungsmulde im westlichen KätcheslachparkDirektanregung
  3. 21. April 2017STST 758Entwässerungsmulde im westlichen KätcheslachparkStellungnahme
  4. 22. Mai 2017Sie sind hier
    OFOF 186/12Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 23. Juni 2017VV 507Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als EislaufflächeAnfrage
  6. 6. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 2047Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als EislaufflächeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 13 · 23.06.2017
TO I, TOP 19
Angenommen
Auskunftsersuchen V 507 2017 Die Vorlage OF 186/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
2 SPDGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und GRÜNE

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