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Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche

Vorlagentyp: STMagistrat
39 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2047

Betreff: Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche Das Fachamt hat die Anfrage des Ortsbeirats 12, im westlichen Teil des Kätcheslachparks im Winter eine Eislauffläche einzurichten, intensiv geprüft. Technisch gesehen ist es nicht ganz einfach, aber sicherlich mit etwas Aufwand möglich, bei einer sich abzeichnenden Frostperiode den Bodenablauf (großer Metallrost) ausreichend abzudichten. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass der Rasen auf der Beckensohle kurz gemäht ist, um spätere Unebenheiten in der Eisfläche zu minimieren. Da das Regenrückhaltebecken keinen natürlichen Wasserzulauf hat (es fließt nur bei Regenfällen Wasser von den Straßen zu), muss nach der Abdichtung eine größere Menge Wasser eingeleitet werden. Das Fachamt geht von mindestens 300 Kubikmeter Wasser (besser 450 cbm) für einen 10 (15) cm hohen Wasserstand aus, damit eine einigermaßen ebene Eisfläche entstehen kann. Nach einer Frostperiode muss rasch sichergestellt werden, dass der Bodenablauf des Regenrückhaltebeckens wieder offen ist, damit Tauwasser und Regen ablaufen können. Da durch die 300 Kubikmeter Wasser (Eis) das Einstauvolumen mindestens um ein Drittel belegt ist, vermindert sich in dieser Zeit die Rückhaltekapazität. Dies könnte bei anschließenden stärkeren Regenfällen zu etwas höheren Hochwassersituationen am ableitenden Gewässer (Kätcheslachmulde, Kalbach) führen. Zusammenfassend ergibt die Prüfung des Fachamtes, dass mit der jeweils kurzfristigen Einrichtung einer Eislauffläche im Regenrückhaltebecken des Kätcheslachparks einige Kosten (Wasser-Lieferung, Betreuung vor Ort) und Risiken (reduziertes Stauvolumen, höhere Hochwassersituationen am Unterlauf) verbunden sind. Die Einrichtung von jeweils kurzfristigen Einstau-Situationen bei Frostperioden kann aus personellen und haftungsrechtlichen Gründen vom Fachamt nicht geleistet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2017OFOF 118/12Entwässerungsmulde im westlichen KätcheslachparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Januar 2017OMOM 1161Entwässerungsmulde im westlichen KätcheslachparkDirektanregung
  3. 21. April 2017STST 758Entwässerungsmulde im westlichen KätcheslachparkStellungnahme
  4. 22. Mai 2017OFOF 186/12Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als EislaufflächeOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 23. Juni 2017VV 507Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als EislaufflächeAnfrage
  6. 6. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 Wochen
    STST 2047Nutzung der Regenrückhaltemulde im westlichen Teil des Kätcheslachparks als Eislauffläche
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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