Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben
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Am Graben — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Runder Tisch zur Verkehrsleitung während der Dippemess18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erhalt der Kleingartenanlage „Am Graben“15.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage KGV Riederwald 1913 e. V.08.04.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 479 entstanden aus Vorlage: OF 413/6 vom 29.05.2017
Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße für Rollstuhlfahrer sowie für Menschen mit Gehbehinderungen und Rollatoren verbessert werden kann.
Begründung: Aus der Bevölkerung kommt vermehrt der Wunsch auf, dass die Schwarzbachstraße, die eine der Hauptzugangsstraßen zum Zentrum von Schwanheim ist, begehbarer wird. Auf dem derzeitigen Kopfsteinpflaster ist es nahezu unmöglich, sich im Rollstuhl, Rollator oder mit einer Gehbehinderungen fortzubewegen. Im Besonderen bei Nässe und Schneefall ist die Straße in diesem Bereich nahezu unpassierbar. Um das Zentrum von Alt-Schwanheim zu erreichen, müssen weite Umwege in Kauf genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2017OFOF 413/6Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am GrabenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Juni 2017Sie sind hierVV 479Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am GrabenAnfrage
- 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2174Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am GrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.