Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 399 entstanden aus Vorlage: OF 156/7 vom 25.03.2017
Betreff: Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen - Ist es richtig, dass ein Teil des Grundstücks, auf dem die neuen Wohnungen der sog. Westerbachhöfe entstanden sind, in Erbpacht, d. h. im Besitz der Stadt Frankfurt sind? - Warum gestattete der Magistrat die Errichtung von ausschließlich Eigentumswohnungen in dieser Liegenschaft? - Welche Gründe gab es, im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westerbachstraße 45 gegenüber dem Investor auf die Bedingung zu verzichten, dass mindestens 30 Prozent der Wohnbebauung geförderter Wohnungsbau ist und damit der Schaffung bezahlbaren Wohnungen gedient hätte?
Begründung: Die Bebauung hatte zur Voraussetzung, dass der rechtsgültige Bebauungsplan ausgesetzt und dem Investor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Verknappung des Wohnungsmarktes vor allem mit geförderten Wohnungen ist hinlänglich bekannt. Jahr für Jahr fallen Wohnungen aus der Sozialbindung heraus und werden in der Regel auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem wesentlich höheren Preis vermietet. Ein Ersatz oder Ausgleich ist nicht in Sicht. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg aller Mietpreise und demzufolge zur Gentrifizierung, also zur Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen. Dies ist das Gegenteil der Absichtserklärungen und von Koalitionsvereinbarungen, die immer wieder die Notwendigkeit von sozialer Durchmischung betonten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2017OFOF 156/7Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. WesterbachhöfenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 18. April 2017Sie sind hierVV 399Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. WesterbachhöfenAnfrage
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1333Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. WesterbachhöfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen