Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ist es richtig, dass ein Teil des Grundstücks, auf dem die neuen Wohnungen der sog. Westerbachhöfe entstanden sind, in Erbpacht, d.h. im Besitz der Stadt Frankfurt sind? Warum gestattete der Magistrat die Errichtung von ausschließlich Eigentumswohnungen in dieser Liegenschaft? Welche Gründe gab es, im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westerbachstraße 45 gegenüber dem Investor auf die Bedingung zu verzichten, dass mindestens 30% der Wohnbebauung geförderter Wohnungsbau ist und damit der Schaffung bezahlbaren Wohnungen gedient hätte? Begründung: Die Bebauung hatte zur Voraussetzung, dass der rechtsgültige Bebauungsplan ausgesetzt und dem Investor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Verknappung des Wohnungsmarktes vor allem mit geförderten Wohnungen ist hinlänglich bekannt. Jahr für Jahr fallen Wohnungen aus der Sozialbindung heraus und werden in der Regel auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem wesentlich höheren Preis vermietet. Ein Ersatz oder Ausgleich ist nicht in Sicht. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg aller Mietpreise und demzufolge zur Gentrifizierung, also zur Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen. Dies ist das Gegenteil der Absichtserklärungen und von Koalitionsvereinbarungen, die immer wieder die Notwendigkeit von sozialer Durchmischung betonten.
Inhalt
Antrag vom 25.03.2017, OF 156/7
Betreff: Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ist es richtig, dass ein Teil des Grundstücks, auf dem die neuen Wohnungen der sog. Westerbachhöfe entstanden sind, in Erbpacht, d.h. im Besitz der Stadt Frankfurt sind? Warum gestattete der Magistrat die Errichtung von ausschließlich Eigentumswohnungen in dieser Liegenschaft? Welche Gründe gab es, im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westerbachstraße 45 gegenüber dem Investor auf die Bedingung zu verzichten, dass mindestens 30% der Wohnbebauung geförderter Wohnungsbau ist und damit der Schaffung bezahlbaren Wohnungen gedient hätte?
Begründung: Die Bebauung hatte zur Voraussetzung, dass der rechtsgültige Bebauungsplan ausgesetzt und dem Investor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Verknappung des Wohnungsmarktes vor allem mit geförderten Wohnungen ist hinlänglich bekannt. Jahr für Jahr fallen Wohnungen aus der Sozialbindung heraus und werden in der Regel auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem wesentlich höheren Preis vermietet. Ein Ersatz oder Ausgleich ist nicht in Sicht. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg aller Mietpreise und demzufolge zur Gentrifizierung, also zur Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen. Dies ist das Gegenteil der Absichtserklärungen und von Koalitionsvereinbarungen, die immer wieder die Notwendigkeit von sozialer Durchmischung betonten.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2017Sie sind hierOFOF 156/7Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. WesterbachhöfenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 18. April 2017VV 399Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. WesterbachhöfenAnfrage
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1333Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. WesterbachhöfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP