Nutzung der Liegenschaft Ackermannstraße/Steuernagelstraße 13a
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 beantragt Informationen über den Erbbauberechtigten des Grundstücks Ackermannstraße/Ecke Steuernagelstraße 13a. Dies ist notwendig, um mit dem Erbbauberechtigten über die zukünftige Nutzung der Liegenschaft in Kontakt zu treten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 19.07.2022 antworten müssen. Seit 1520 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
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Die Antwort per E-Mail bekommenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten eine vertrauliche Auskunft gebeten, wer der Erbbauberechtigte des Grundstücks Ackermannstraße/EckeSteuernagelstraße 13a ist. Darauf befindet sich der Pavillon mit dem ehemaligen Kiosk.
Begründung
Der Ortsbeirat 1 möchte mit dem Erbbauberechtigten wegen der künftigen Nutzung der Liegenschaft in Kontakt treten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2022OFOF 397/1Nutzung der Liegenschaft Ackermannstraße/Steuernagelstraße 13aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022Sie sind hierVV 388Nutzung der Liegenschaft Ackermannstraße/Steuernagelstraße 13aAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen