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Nutzung der Liegenschaft Ackermannstraße/Steuernagelstraße 13a

Vorlagentyp: V
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 beantragt Informationen über den Erbbauberechtigten des Grundstücks Ackermannstraße/Ecke Steuernagelstraße 13a. Dies ist notwendig, um mit dem Erbbauberechtigten über die zukünftige Nutzung der Liegenschaft in Kontakt zu treten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 19.07.2022 antworten müssen. Seit 1520 Tagen liegt nichts vor.Warum?

Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Die Antwort per E-Mail bekommen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten eine vertrauliche Auskunft gebeten, wer der Erbbauberechtigte des Grundstücks Ackermannstraße/EckeSteuernagelstraße 13a ist. Darauf befindet sich der Pavillon mit dem ehemaligen Kiosk.

Begründung

Der Ortsbeirat 1 möchte mit dem Erbbauberechtigten wegen der künftigen Nutzung der Liegenschaft in Kontakt treten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. April 2022OFOF 397/1Nutzung der Liegenschaft Ackermannstraße/Steuernagelstraße 13aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. April 2022Sie sind hier
    VV 388Nutzung der Liegenschaft Ackermannstraße/Steuernagelstraße 13a
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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