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Grünstreifen Straßburger Straße

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Begründung

Die oben beschriebene Grünfläche wird häufig von Fußgängern genutzt, was an dem deutlich sichtbaren Trampelpfad erkennbar ist. Es bietet sich an, die Grünfläche durch einen Fußweg aufzuwerten. Anzumerken ist, dass auf der nördlichen Seite der Straßburger Straße auch kein Fußweg vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1115 Aktenzeichen: 67 0

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 15.05.2012, V 382

entstanden aus Vorlage: OF 372/6 vom 24.04.2012

Betreff:

Grünstreifen Straßburger Straße

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Grünanlage entlang der Straßburger Straße, zwischen dem neu gestalteten Weg am Märchengarten und der Wegeverbindung zum Harthweg, einen kleinen geschwungenen Weg zu errichten, der den Wegen im Goldsteinpark entspricht, wobei dieser nur halb so breit sein sollte. Auch die etwaigen Kosten sind grob zu beziffern.

Begründung:

Die oben beschriebene Grünfläche wird häufig von Fußgängern genutzt, was an dem deutlich sichtbaren Trampelpfad erkennbar ist. Es bietet sich an, die Grünfläche durch einen Fußweg aufzuwerten. Anzumerken ist, dass auf der nördlichen Seite der Straßburger Straße auch kein Fußweg vorhanden ist.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2012OFOF 372/6Grünstreifen Straßburger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. Mai 2012Sie sind hier
    VV 382Grünstreifen Straßburger Straße
    Anfrage
  3. 23. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1115Grünstreifen Straßburger StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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