Grünstreifen Straßburger Straße
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die oben beschriebene Grünfläche wird häufig von Fußgängern genutzt, was an dem deutlich sichtbaren Trampelpfad erkennbar ist. Es bietet sich an, die Grünfläche durch einen Fußweg aufzuwerten. Anzumerken ist, dass auf der nördlichen Seite der Straßburger Straße auch kein Fußweg vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1115 Aktenzeichen: 67 0
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 15.05.2012, V 382
entstanden aus Vorlage: OF 372/6 vom 24.04.2012
Betreff:
Grünstreifen Straßburger Straße
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Grünanlage entlang der Straßburger Straße, zwischen dem neu gestalteten Weg am Märchengarten und der Wegeverbindung zum Harthweg, einen kleinen geschwungenen Weg zu errichten, der den Wegen im Goldsteinpark entspricht, wobei dieser nur halb so breit sein sollte. Auch die etwaigen Kosten sind grob zu beziffern.
Begründung:
Die oben beschriebene Grünfläche wird häufig von Fußgängern genutzt, was an dem deutlich sichtbaren Trampelpfad erkennbar ist. Es bietet sich an, die Grünfläche durch einen Fußweg aufzuwerten. Anzumerken ist, dass auf der nördlichen Seite der Straßburger Straße auch kein Fußweg vorhanden ist.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2012OFOF 372/6Grünstreifen Straßburger StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Mai 2012Sie sind hierVV 382Grünstreifen Straßburger StraßeAnfrage
- 23. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1115Grünstreifen Straßburger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen