Frankfurter Westen: Dach- und Fassadenbegrünung städtischer Gebäude
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen städtischer Gebäude im Frankfurter Westen zu fördern, um den Klimawandel zu bekämpfen. Es wird erwartet, dass durch diese Maßnahmen die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen verbessert wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Für welche Sanierungs- und Neubauten im Frankfurter Westen können laut aktueller Planung diese Vorgaben umgesetzt werden?
- Werden auch unabhängig vom Sanierungsbedarf Flachdächer und Fassaden begrünt?
- Werden auch in Gebieten mit Überwärmungspotential Begrünungsmaßnahmen vorgesehen?
Kontext
In den "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2022" der Stadt Frankfurt/Amt für Bau und Immobilien sollen in Sanierungs- und Neubauvorhaben zumindest Flachdächer (bis 20 Grad ) extensiv begrünt werden. Gleichzeitig soll die durch Fotovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung installiert werden. In Stadtbereichen mit moderater und starker Überwärmung (siehe Klimaplanatlas) sollen möglichst 25 Prozent der Fassaden begrünt werden, wobei auf ausreichende Tageslichtversorgung zu achten ist.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Angesichts des zunehmenden Klimawandels sollten die klimaverbessernden Maßnahmen noch weiter verstärkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2022OFOF 457/6Frankfurt Westen: Dach- und Fassadenbegrünung städtischer GebäudeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022Sie sind hierVV 381Frankfurter Westen: Dach- und Fassadenbegrünung städtischer GebäudeAnfrage
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 840Frankfurter Westen: Dach- und Fassadenbegrünung städtischer GebäudeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20