Frankfurt Westen: Dach- und Fassadenbegrünung städtischer Gebäude
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen städtischer Gebäude im Frankfurter Westen, um den Klimawandel zu bekämpfen. Ziel ist es, die Vorgaben für die Begrünung in Sanierungs- und Neubauvorhaben zu verstärken und die Stromerzeugung durch Photovoltaik zu maximieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
In den "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2022" der Stadt Frankfurt/Amt für Bau und Immobilien sollen in Sanierungs- und Neubauvorhaben zumindest Flachdächer (bis 20°) extensiv begrünt werden. Gleichzeitig soll die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung installiert werden. In Stadtbereichen mit moderater und starker Überwärmung (siehe Klimaplanatlas) sollen möglichst 25% der Fassaden begrünt werden, wobei auf ausreichende Tageslichtversorgung zu achten ist.
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Für welche Sanierungs- und Neubauten im Frankfurter Westen können laut aktueller Planung diese Vorgaben umgesetzt werden?
- Werden auch unabhängig vom Sanierungsbedarf Flachdächer und Fassaden begrünt?
- Werden auch in Gebieten mit Überwärmungspotential Begrünungsmaßnahmen vorgesehen?
Begründung
Angesichts des zunehmenden Klimawandels sollten die klimaverbessernden Maßnahmen noch weiter verstärkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2022Sie sind hierOFOF 457/6Frankfurt Westen: Dach- und Fassadenbegrünung städtischer GebäudeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022VV 381Frankfurter Westen: Dach- und Fassadenbegrünung städtischer GebäudeAnfrage
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 840Frankfurter Westen: Dach- und Fassadenbegrünung städtischer GebäudeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme