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Offene OIB-Anträge

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 10.03.2017, V 369 entstanden aus Vorlage: OF 380/5 vom 13.02.2017

Betreff: Offene OIB-Anträge Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche der noch nicht abgerechneten OIB-Anträge 1. bereits geprüft worden sind, 1. 1 und wenn nicht, warum; 2. bereits begonnen worden sind, 2.1 und wenn nicht, warum; 3. bereits abgeschlossen, 3.1 aber noch nicht abgerechnet worden sind. OIB 29 2011 Eine Rundbank für den Platz am Kuhhirtenturm; OIB 52 2011 Schulhof der Friedrich-Fröbel-Schule; hier: Erneuerung der Sechseckanlage; OIB 80 2012 Verbesserungen in der S-Bahn-Station Niederrad (Nordseite); OIB 159 2013 Aufwertung des Pausenhofes der Carl-Schurz-Schule; OIB 170 2013 Ausschilderung des Alten Friedhofs in Oberrad; OIB 174 2013 Aufstellen von Bänken in den Schulhöfen der Salzmannschule; OIB 191 2013 Kickboard-Ständer für die Textorschule; OIB 324 2015 Sanierung des Königsbrunnens; OIB 411 2016 Aufstellen von Kickboard-Ständern in der Textorschule (II).

Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung der Ortsbeiratsbudgets und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten. Um die Gestaltungsmöglichkeit auch zu nutzen und mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen Ideen zu entwickeln und umzusetzen, ist der Ortsbeirat auf eine zeitnahe Abwicklung und Verwirklichung der Anträge angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Februar 2017OFOF 380/5Offene OIB-AnträgeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. März 2017Sie sind hier
    VV 369Offene OIB-Anträge
    Anfrage
  3. 23. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1138Offene OIB-AnträgeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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