Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Hanau - Gerechtigkeit nicht möglich?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 19.03.2012, V 309 entstanden aus Vorlage: OF 96/11 vom 03.03.2012
Betreff: Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Hanau - Gerechtigkeit nicht möglich? Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Der Fahrpreis von Frankfurt nach Hanau beträgt laut Tariftabelle und Angabe der Automaten des RMV 7,30 Euro. Kauft man einzelne Fahrscheine für Frankfurt und für die Strecke Frankfurt Mainkur/Hanau, so beträgt der Preis 5,00 Euro. Sollen Fahrgäste auch weiterhin an der Haltestelle Frankfurt Mainkur aussteigen, um für die Gesamtstrecke einen Preis von 5,00 Euro zu bezahlen?
- Glaubt der Magistrat, dass mit dieser Tarifgestaltung den tausenden potenziellen Kundinnen und Kunden sowie Pendlerinnen und Pendlern aus dem Main-Kinzig-Kreis, die die Straßen und die Luft Frankfurts belasten, ein attraktives Angebot gemacht wird, um vom Auto auf die Bahn beziehungsweise den Bus umzusteigen?
- Sollen diese Pendlerinnen und Pendler statt dessen künftig günstig und komfortabel über den Riederwaldtunnel in die Frankfurter Innenstadt fahren?
- Wann wird diese chaotische und trickreiche Preisgestaltung beendet werden?
- Laut Stellungnahme (ST 1148/10) soll für Tarifhärten, unter Beteiligung aller lokalen Partner, Lösungsansätze noch vor Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements entwickelt werden. Dies ist laut der Stellungnahme (ST 1242/11) nun nicht mehr der Fall. Wie ist nun der tatsächliche Stand beziehungsweise Sachverhalt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2012OFOF 96/11Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Hanau - Gerechtigkeit nicht möglich?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. März 2012Sie sind hierVV 309Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Hanau - Gerechtigkeit nicht möglich?Anfrage
- 10. September 2012Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1474Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Hanau - Gerechtigkeit nicht möglich?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen