Volkspark Niddatal
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Auskunftsersuchen vom 23.02.2012, V 292 entstanden aus Vorlage: OF 283/9 vom 08.02.2012
Betreff: Volkspark Niddatal Durch die umfangreichen und aufwendigen Sanierungsarbeiten des Grünflächenamtes von 2009 bis 2011 im Volkspark Niddatal ist ein Ergebnis entstanden, das sich sehen lassen kann. Hervorzuheben sind insbesondere - die Baumpflege und Ergänzungspflanzungen; - der Uferbewuchs und die Ufergestaltung; - die vorzüglich ausgestatteten Kinderspielplätze; - die neue Wegebeschilderung. Nicht zuletzt die nachhaltige und naturnahe Sanierung der Parkwege haben den Park zusätzlich aufgewertet und zu verstärkter Nutzung durch Bürger geführt. Vor diesem sehr positiven Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
- Wie kann eine schonendere Bewirtschaftung, zum Beispiel geringerer Einsatz von amtseigenen Fahrzeugen, welche die neu angelegten Wege in Mitleidenschaft ziehen, erreicht werden kann?
- Ist eine regressivere Genehmigungspraxis für Sondererlaubnisse von privaten Wegenutzern mit KFZ möglich? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2012OFOF 283/9Volkspark NiddatalOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2012Sie sind hierVV 292Volkspark NiddatalAnfrage
- 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 848Volkspark NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen