Volkspark Niddatal
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 848
Betreff: Volkspark Niddatal Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Punkt 1: Die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Flächen im Niddapark wird wie auch die generelle Unterhaltung von Grünanlagen nach optimalen ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten durchgeführt. Hieraus ergibt sich, dass nur notwendige Fahrten mit Kraftfahrzeugen vorgenommen werden, insbesondere in Grünanlagen. Darüber hinaus sind die Wege so angelegt, dass die Befahrung mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht problemlos möglich ist. Punkt 2: Die Genehmigungspraxis für Sondererlaubnisse von privaten Wegenutzern mit Kraftfahrzeugen unterliegen denselben Vorgaben wie bereits in Punkt 1 genannt. Darüber hinaus werden Sondergenehmigungen für private Wegenutzer genau geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2012OFOF 283/9Volkspark NiddatalOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Februar 2012VV 292Volkspark NiddatalAnfrage
- 25. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 848Volkspark NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab