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Mauer im Günthersburgpark sanieren

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 beantragt Informationen zur Sanierung der Sandsteinmauer im Günthersburgpark, die denkmalgeschützt sein könnte. Ziel ist es, weitere Schäden und statische Probleme zu verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.

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Neues zu Günthersburgpark per E-Mail

Fragen an den Magistrat

a) Ist die Sandsteinmauer im Günthersburgpark denkmalgeschützt?

b) Wann wird die Mauer ertüchtigt, um weitere Schäden und gegebenenfalls auch statische Probleme zu verhindern?

Kontext

Die Sandsteinmauer im Günthersburgpark zwischen altem und neuem Teil weist viele Löcher auf, wo Steine herausgebrochen sind, insbesondere im Bereich, wo die Parkbänke stehen. Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Mauer denkmalgeschützt sei.

Begründung

Die Sandsteinmauer im Günthersburgpark zwischen altem und neuem Teil weist viele Löcher auf, wo Steine herausgebrochen sind, insbesondere im Bereich, wo die Parkbänke stehen. Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Mauer denkmalgeschützt sei.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2021OFOF 148/3Mauer im Günthersburgpark sanierenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Dezember 2021Sie sind hier
    VV 264Mauer im Günthersburgpark sanieren
    Anfrage
  3. 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 658Mauer im Günthersburgpark sanierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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