Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße Im Zuge der Umbaumaßnahmen im Bereich der Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße wurde die Durchfahrtsbreite für den Kfz-Verkehr laut Aussage der Mitarbeiter der VGF zum Schutz der Fußgänger eingeengt.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 235 entstanden aus Vorlage: OF 135/9 vom 20.10.2016
Betreff: Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße Im Zuge der Umbaumaßnahmen im Bereich der Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße wurde die Durchfahrtsbreite für den Kfz-Verkehr laut Aussage der Mitarbeiter der VGF zum Schutz der Fußgänger eingeengt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Beantwortung der Frage gebeten, wie er Schäden vorzubeugen gedenkt, wie sie bereits jetzt an den jeweils linksseitigen Randsteinen vorhanden sind, welche die Engstelle einfassen. Es ergibt sich hier eine Gefahrenstelle für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2016OFOF 135/9Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-StraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 3. November 2016Sie sind hierVV 235Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-StraßeAnfrage
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 370Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen