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Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Begründung

der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße Im Zuge der Umbaumaßnahmen im Bereich der Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße wurde die Durchfahrtsbreite für den Kfz-Verkehr laut Aussage der Mitarbeiter der VGF zum Schutz der Fußgänger eingeengt.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 235 entstanden aus Vorlage: OF 135/9 vom 20.10.2016

Betreff: Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße Im Zuge der Umbaumaßnahmen im Bereich der Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße wurde die Durchfahrtsbreite für den Kfz-Verkehr laut Aussage der Mitarbeiter der VGF zum Schutz der Fußgänger eingeengt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Beantwortung der Frage gebeten, wie er Schäden vorzubeugen gedenkt, wie sie bereits jetzt an den jeweils linksseitigen Randsteinen vorhanden sind, welche die Engstelle einfassen. Es ergibt sich hier eine Gefahrenstelle für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2016OFOF 135/9Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-StraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 3. November 2016Sie sind hier
    VV 235Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße
    Anfrage
  3. 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 370Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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