Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 370
Betreff: Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-Straße Bauliche Anlagen wie Fahrbahneinengungen an Fußgängerüberwegen (Gehwegnasen) oder an Buskaphaltestellen werden in der Regel durch Leitbaken (Verkehrszeichen VZ 605-10 gemäß StVO) gesichert. Die vollständige Umsetzung der entsprechenden straßenrechtlichen Anordnungen an den neu hergestellten Buskaphaltestellen sowie an den Gehwegnasen in der Hügelstraße ist erfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2016OFOF 135/9Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-StraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 3. November 2016VV 235Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-StraßeAnfrage
- 13. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 370Unfallgefährdung durch einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstra-ße/Theodor-Storm-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab