Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen
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Elkenbachstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradbügel an den vier Einmündungen der Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg18.11.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 19.01.2012, V 235 entstanden aus Vorlage: OF 22/3 vom 29.05.2011
Betreff: Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen Vorgang: B 175/11 Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, 1. wer die Überprüfungen der Straßen, für die eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen wurde, vorgenommen hat. Ist die Information des Ortsbeirates korrekt, dass die Überprüfungen durch Mitarbeiter der FES durchgeführt wurden? 2. in welchem Abstand die Überprüfungen vorgenommen wurden.
Begründung: In der Vorlage B 175 wurde als Kriterium für eine häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft jedoch z. B. auf die Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße nicht zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Weiterhin wird z. B. der Friedberger Platz in die gleiche Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße eingruppiert. Die genannten Kriterien zur Einordnung in die Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer Lage, Passantenaufkommen und Läden unterschiedlich eingruppiert. Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2011BB 175Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
- 29. Mai 2011OFOF 22/3Kriterien für Eingruppierung von Straßen in ReinigungsklassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2012Sie sind hierVV 235Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die ReinigungsklassenAnfrage
- 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 454Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die ReinigungsklassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen