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Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen

Vorlagentyp: V
51 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.01.2012, V 235 entstanden aus Vorlage: OF 22/3 vom 29.05.2011

Betreff: Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen Vorgang: B 175/11 Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, 1. wer die Überprüfungen der Straßen, für die eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen wurde, vorgenommen hat. Ist die Information des Ortsbeirates korrekt, dass die Überprüfungen durch Mitarbeiter der FES durchgeführt wurden? 2. in welchem Abstand die Überprüfungen vorgenommen wurden.

Begründung: In der Vorlage B 175 wurde als Kriterium für eine häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft jedoch z. B. auf die Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße nicht zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Weiterhin wird z. B. der Friedberger Platz in die gleiche Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße eingruppiert. Die genannten Kriterien zur Einordnung in die Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer Lage, Passantenaufkommen und Läden unterschiedlich eingruppiert. Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. April 2011BB 175Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
  2. 29. Mai 2011OFOF 22/3Kriterien für Eingruppierung von Straßen in ReinigungsklassenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 19. Januar 2012Sie sind hier
    VV 235Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsklassen
    Anfrage
  4. 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 454Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die ReinigungsklassenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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