Kriterien für Eingruppierung von Straßen in Reinigungsklassen
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Elkenbachstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradbügel an den vier Einmündungen der Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg18.11.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Elkenbachstraße per E-MailBegründung
Straßen in Reinigungsklassen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
- B 175/2011 wird abgelehnt. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, 2.
- Wer hat die Überprüfungen in den Straßen, für die der Ortsbeirat eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen hat vorgenommen? Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Überprüfung durch Mitarbeiter der FES durchgeführt wurde. 2.1.
- In welchem Abstand wurden die Überprüfungen vorgenommen?
- In der B 175 wurde als Kriterium für eine häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch Einzelhandelgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft z.B. für die Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße jedoch nicht zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Gleichzeitig wird z.B. der Friedberger Platz in der gleichen Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße eingruppiert. Begründung: Die genannten Kriterien zur Einordnung in Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer Lage/Passanten-Aufkommen/Läden unterschiedlich einsortiert. Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Deshalb ist B175 als abzulehnen.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2011, OF 22/3
Betreff: Kriterien für Eingruppierung von Straßen in Reinigungsklassen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
- B 175/2011 wird abgelehnt. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, 2.
- Wer hat die Überprüfungen in den Straßen, für die der Ortsbeirat eine Änderung der Reinigungsklasse vorgeschlagen hat vorgenommen? Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass die Überprüfung durch Mitarbeiter der FES durchgeführt wurde. 2.1.
- In welchem Abstand wurden die Überprüfungen vorgenommen?
- In der B 175 wurde als Kriterium für eine häufigere Reinigung einer Straße verstärktes Passantenaufkommen durch Einzelhandelgeschäfte aufgeführt. Dieses Kriterium trifft z.B. für die Elkenbachstraße mit lediglich einem Friseur in der gesamten Straße jedoch nicht zu. Gleichzeitig ist eine Straße wie die Kantstraße mit wesentlich höherem Passantenaufkommen in Klasse I eingeordnet. Gleichzeitig wird z.B. der Friedberger Platz in der gleichen Reinigungsklasse wie die Elkenbachstraße eingruppiert. Begründung: Die genannten Kriterien zur Einordnung in Reinigungsklassen treffen nicht zu. So werden Straßen trotz vergleichbarer Lage/Passanten-Aufkommen/Läden unterschiedlich einsortiert. Die Straßenreinigungskosten erhöhen über die Nebenkosten die Mietkosten der Bürger. Vor diesem Hintergrund sollten die Reinigungsintervalle den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein um die Kosten nicht unnötig zu steigern. Deshalb ist B175 als abzulehnen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2011BB 175Straßenreinigungsgebühren: Änderung der ReinigungsklasseMagistratsbericht
- 29. Mai 2011Sie sind hierOFOF 22/3Kriterien für Eingruppierung von Straßen in ReinigungsklassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2012VV 235Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die ReinigungsklassenAnfrage
- 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 454Kriterien für die Eingruppierung von Straßen in die ReinigungsklassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE und FDP gegen CDU und SPD (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme