Müll, Unrat und Diebesgut in der Nidda bei Bonames
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Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 222 entstanden aus Vorlage: OF 156/10 vom 17.10.2016
Betreff: Müll, Unrat und Diebesgut in der Nidda bei Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie er künftig die Nidda im Bereich Bonames und Berkersheim vor Umweltverschmutzungen, insbesondere Müll-, Unrat- und Diebesgutentsorgungen, zu schützen gedenkt.
Begründung: Die Niddapächter der Frankfurter Anglervereine haben am 14.10.2016, wie seit Jahren üblich, dankenswerterweise in Zusammenarbeit mit der SEF Stadtentwässerung Frankfurt und der Stabsstelle Sauberes Frankfurt die Nidda auch im Bereich des Ortbezirks 10 von Unrat befreit, ohne dass an diesem Tage alle "Schätze" gehoben werden konnten. Die Säuberung von Unrat gestaltet sich zunehmend schwierig. Es ist zu prüfen, ob mit allen genehmigungsfähigen und zudem auch für die öffentliche Hand bezahlbaren Mitteln der Schutz der Nidda sichergestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2016OFOF 156/10Müll, Unrat und Diebesgut in der Nidda bei BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2016Sie sind hierVV 222Müll, Unrat und Diebesgut in der Nidda bei BonamesAnfrage
- 13. Februar 2017STST 332Müll, Unrat und Diebesgut in der Nidda bei BonamesStellungnahme
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1335Müll, Unrat und Diebesgut in der Nidda bei BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen