Bewohnerparkzonen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Bewohnerparkzonen in verschiedenen Stadtteilen zu erläutern und Maßnahmen zur Vermeidung von Kinderkrankheiten sowie Ausweichbewegungen zu skizzieren. Ziel ist es, die Parkraumsituation für Gewerbetreibende zu verbessern und die Nahversorgung in den Stadtteilen zu sichern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
- ab wann im Ortsbezirk 10 insbesondere in Bonames, Eckenheim, am Frankfurter Berg und in Preungesheim Bewohnerparkzonen eingerichtet werden;
- wie in diesem Zusammenhang die zum Beispiel in Bornheim festzustellenden Kinderkrankheiten vermieden werden sollen;
- ob alle Gewerbetreibenden mit Betriebsstandort in einer Bewohnerparkzone den für sie sehr wichtigen Gewerbeparkausweis nach Münchner Vorbild (also zu unkomplizierten und praxistauglichen Bedingungen) bekommen werden;
- wie ab sofort die leider in den nordöstlichen Stadtteilen festzustellenden Ausweichbewegungen aus neuen Bewohnerparkzonen vermieden werden können.
Begründung
Bewohnerparkzonen sind künftig bitte umgehend und zeitgleich in allen Stadtteilen einzurichten, um einerseits Fahrverbote, andererseits Ausweichbewegungen wie aktuell aus Bornheim festzustellen zu vermeiden. Diese Ausweichbewegungen kommen leider verstärkt auch über Pendler zustande. In Bewohnerparkzonen wissen Handwerker dabei oft nicht wohin mit ihren Betriebsfahrzeugen. So sind beispielsweise Blumengeschäfte, Metzgereien, Schlüsseldienste und Pflegedienste auf Firmenwagen angewiesen. Pro Jahr kommen so schnell über 5.000 Euro an Parkgebühren zusammen. Kleine Gewerbebetriebe, die für die Stadtteile und die Nahversorgung wichtig sind, dürfen nicht verdrängt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2020OFOF 1118/10BewohnerparkzonenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2021Sie sind hierVV 1889BewohnerparkzonenAnfrage
- 22. März 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 688BewohnerparkzonenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen