Bewohnerparkzonen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Umstellung aller bestehenden Bewohnerparkbereiche auf monetäre Bewirtschaftung und die Einführung neuer Bewohnerparkzonen. Dies soll den Parkdruck regulieren und die Bürgerbeteiligung sicherstellen. Die Umsetzung erfordert jedoch erheblichen Zeit- und Personalaufwand.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Derzeit werden alle 37 bestehenden Bewohnerparkbereiche auf die monetäre Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten umgestellt. Danach soll das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden. Von der Straßenverkehrs-Ordnung ist die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks, sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss. Beide Maßnahmen fordern einen erheblichen Aufwand an Personal und Zeit, sodass derzeit nicht abzuschätzen ist, wann im Ortsbezirk 10 das Bewohnerparken eingerichtet werden kann. Der Magistrat geht davon aus, dass bis zur möglichen Einführung des Bewohnerparkens im Ortsbezirk 10 ausreichend Erfahrungen vorliegen. Der Gewerbeparkausweis für Gewerbebetriebe in bewirtschafteten Bewohnerparkgebieten wird derzeit vorbereitet. Die Ausweichbewegungen aus den neuen Bewohnerparkzonen lassen sich kurzfristig leider nicht immer vermeiden. Zum Ausmaß dieser Bewegungen liegen keine Erkenntnisse vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2020OFOF 1118/10BewohnerparkzonenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2021VV 1889BewohnerparkzonenAnfrage
- 22. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 688BewohnerparkzonenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab