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Kinder- und Jugendarbeit unter Pandemiebedingungen

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Rahmenbedingungen und Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit unter Pandemiebedingungen zu prüfen. Insbesondere soll der Informationsfluss zu Corona-Schutzmaßnahmen sowie die Unterstützung der Einrichtungen bei finanziellen Mehrausgaben thematisiert werden. Ziel ist es, die wichtige Arbeit der Einrichtungen in der aktuellen Situation zu sichern und zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten in unterschiedlicher Trägerschaft und unter unterschiedlichen Bedingungen in den Stadtteilen. Wie wird der Informationsfluss bezüglich der jeweils umzusetzenden Corona-Schutzmaßnahmen sowohl für die Einrichtungen der offenen wie auch der schulbezogenen Kinder- und Jugendarbeit sichergestellt?
  2. Waren oder sind Einrichtungen im Ortsbezirk 2 aus Gründen des Infektionsschutzes von Schließungen betroffen? Wer entscheidet bei Erkrankungen gegebenenfalls über die Ausgestaltung von Quarantänemaßnahmen und wie wird diese Entscheidung kommuniziert?
  3. Werden die Einrichtungen bei der Entscheidung über "coronagerechte" Anpassungen z. B. im Rahmen der Entwicklung der sogenannten Hygienekonzepte von Seiten des Jugend- und Sozialamts bzw. Schulamts organisatorisch unterstützt?
  4. Werden pandemiebedingte Mehrausgaben der Träger durch die Fachämter ausgeglichen bzw. ist ein solcher finanzieller Ausgleich - z. B. durch die Erhöhung der für Sachausgaben zugewiesenen Mittel - geplant?

Begründung

Durch Verfügung des Sozialdezernats bzw. der Amtsleitung des Jugend- und Sozialamts wurden den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit als "Bildungseinrichtungen" trotz partiellen Lockdowns die Weiterarbeit ermöglicht, die für viele Familien eine wichtige Unterstützung darstellt. Die Mitarbeiter/innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit leisten zurzeit unter deutlich erschwerten Bedingungen unverzichtbare Arbeit in den Stadtteilen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind aufgrund ihrer Lebensbedingungen (überbelegter Wohnraum, belastende Arbeitssituation der Eltern, unzureichende Gesundheitsversorgung etc.) oft einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Für die Kinder- und Jugendeinrichtungen steigen bei zunehmenden Infektionszahlen die Anforderungen und damit auch der Beratungsbedarf. Während die Beschäftigten der großen etablierten Träger in verschiedener Hinsicht von Verwaltungsarbeiten entlastet werden, ist die Situation der kleinen Träger, die gerade in Bockenheim seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle spielen, besonders schwierig, da sie sich oft nicht ausreichend in den Koordinierungsgremien wie den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII vertreten sehen. Die Zuständigkeit verschiedener Fachämter und die vielfach wegen der vielen im Homeoffice arbeitenden Verwaltungsmitarbeiter/innen schlechte Erreichbarkeit der Ämter kommt erschwerend hinzu.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2020OFOF 1247/2Kinder- und Jugendarbeit unter PandemiebedingungenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 30. November 2020Sie sind hier
    VV 1871Kinder- und Jugendarbeit unter Pandemiebedingungen
    Anfrage
  3. 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 612Kinder- und Jugendarbeit unter PandemiebedingungenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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