Kinder- und Jugendarbeit unter Pandemiebedingungen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Kinder- und Jugendarbeit unter Pandemiebedingungen. Es wird erläutert, dass die Verantwortung für die Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen bei den Trägern liegt und dass der Magistrat die Träger unterstützt, um die Angebote aufrechtzuerhalten. Zudem werden Hygienekonzepte und digitale Jugendarbeit thematisiert.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1: Im Rahmen der Trägerautonomie liegt die Informationspflicht über geltende Corona-Verordnungen und die Verantwortung für die Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen bei den Trägern der schulbezogenen sowie der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Der Magistrat ist diesen Trägern gegenüber nicht weisungsbefugt. Corona-Verordnungen und Auslegungshinweise des Landes werden rechtzeitig von den Ministerien veröffentlicht und stehen den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Der Magistrat informiert die Kindertageseinrichtungen und die Träger der Jugendhilfeangebote an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen mit spezifischen Trägeranschreiben über die jeweiligen Fachabteilungen der Ämter sowie durch die Internetseite der Stadt Frankfurt. Der Magistrat, hier: die Abteilung Kinder- und Jugendmedizin des Gesundheitsamtes sowie das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main, kommuniziert telefonisch sowie per E-Mail und Videokonferenzen mit den Einrichtungen der schulbezogenen sowie der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Verwaltungsmitarbeitenden waren und sind uneingeschränkt für die Träger ansprechbar und stehen beratend zu Seite. Zudem wurden punktuell Präsenzveranstaltungen (z. B. Arbeitskreise) besucht. Hinweise auf neue Corona-Verordnungen und Informationen zur Auslegung werden zeitnah über die AG § 78 Kinder- und Jugendarbeit den Trägern bekannt gegeben. Zu Frage 2: Dem Magistrat sind keine Schließungen bekannt. Die Ausgestaltung von Quarantänemaßnahmen obliegt, im Auftrag des Magistrats, dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main und wird auch durch dieses kommuniziert. Der Magistrat und die Träger sind bestrebt, die Angebote, soweit möglich und zulässig, aufrechtzuerhalten. Die Erstellung von Hygienekonzepten ist verpflichtend und in Verantwortung der Träger verbindlich umzusetzen. Zu Frage 3: Die individuellen Hygienepläne werden in Verantwortung der jeweiligen Träger fortlaufend an die Hygieneempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration angepasst. Einrichtungen, die in der Zuständigkeit des Stadtschulamtes liegen, orientieren sich zudem an dem aktuellen "Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen" des Hessischen Kultusministeriums. Eine Überwachung und fachliche Begleitung bei der Entwicklung von Hygienekonzepten übernimmt das Gesundheitsamt (Abteilung Hygiene und Infektiologie) der Stadt Frankfurt am Main im Auftrag des Magistrats. Darüber hinaus finden regelmäßige Treffen, unter Einhaltung aller Hygieneregeln, zwischen dem Stadtschulamt, Jugend- und Sozialamt, Gesundheitsamt sowie den Kita-Trägern statt. Zudem hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 23.06.2020 eine modifizierte Leistungsbeschreibung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit verabschiedet. Diese ist rückwirkend, vom 16.03.2020 bis 31.05.2021, gültig. Die Anpassung der Leistungserbringung soll die Sicherstellung der Angebote unter den jeweils gültigen Verordnungen ermöglichen und ist darauf ausgerichtet, die wichtige Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen bestmöglich aufrecht zu erhalten. Da sich die Gefährdung in den Einrichtungen unterschiedlich darstellt, ist die modifizierte Leistungserbringung, sowohl während oder nach einem Lockdown (eingeschränkte Lockerungen), flexibel zu betrachten und den jeweiligen Möglichkeiten, Bedarfen und Bedürfnissen anzupassen. Darüber hinaus informiert der Magistrat: hier das Jugend- und Sozialamt, die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen eines regelmäßig versendeten Newsletters u.a. zu den Themen Jugendarbeit unter Corona und digitale Jugendarbeit. Zu Frage 4: Pandemiebedingte Ausgaben können im Rahmen der jährlich beantragten und beschiedenen Fehlbedarfsfinanzierung durch die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit abgerechnet und geltend gemacht werden. Eine Ausweitung der Förderung ist jedoch nicht erforderlich. Um Einrichtungen im Bereich der digitalen Jugendarbeit zu stärken und zu unterstützen, hat der Jugendhilfeausschuss in seinen Sitzungen am 29.09.2020 und 01.12.2020 Mittel für die technische Ausstattung von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit freigegeben und durch das Jugend- und Sozialamt den Trägern zur Verfügung gestellt. Die Kindertageseinrichtungen und die Träger der Jugendhilfeangebote an den allgemeinbildenden Schulen sind aufgefordert, coronabedingte Mehrausgaben im Verwendungsnachweis besonders auszuweisen. Der Magistrat kann hierzu jedoch erst eine Aussage treffen, wenn diese Angaben vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 1247/2Kinder- und Jugendarbeit unter PandemiebedingungenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 30. November 2020VV 1871Kinder- und Jugendarbeit unter PandemiebedingungenAnfrage
- 12. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 612Kinder- und Jugendarbeit unter PandemiebedingungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab