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Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage"

Vorlagentyp: V
71 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage" einzurichten. Dies geschieht aufgrund des Bedarfs an Fahrradstellplätzen, ohne die Barrierefreiheit der Fußgänger zu beeinträchtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Kontext

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der S-Bahn-Station "Taunusanlage" Fahrradstellplätze auf der Fläche links (Blickrichtung von der Bockenheimer Landstraße kommend; siehe auch Anlage) neben dem Aufgang (Ecke Guiollettstraße) eingerichtet werden können. Es dient zur Kenntnis, dass die Fußgänger in der Regel rechts am Aufgang vorbeigehen, sodass deren Barrierefreiheit nicht berührt wird.

Begründung

Bedarf an Fahrradstellplätzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2020OFOF 1234/2Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station „Taunusanlage“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. November 2020Sie sind hier
    VV 1870Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station „Taunusanlage“
    Anfrage
  3. 12. März 2021STST 598Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage"Stellungnahme
  4. 11. Oktober 2021STST 1852Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage"Stellungnahme
  5. 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 800Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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