Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage"
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er in der vorgegebenen Zeit keine endgültige Stellungnahme zu den Fahrradstellplätzen an der S-Bahn-Station "Taunusanlage" abgeben kann. Dies deutet darauf hin, dass weitere Überlegungen oder Informationen erforderlich sind, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 1234/2Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station „Taunusanlage“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2020VV 1870Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station „Taunusanlage“Anfrage
- 12. März 2021Sie sind hierSTST 598Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage"Stellungnahme
- 11. Oktober 2021STST 1852Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage"Stellungnahme
- 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 800Fahrradstellplätze an der S-Bahn-Station "Taunusanlage"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab