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Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-Bonames

Vorlagentyp: V
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 186 entstanden aus Vorlage: OF 122/10 vom 13.11.2011

Betreff: Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-Bonames Der Magistrat wird zu folgenden Fragen um Prüfung und Berichterstattung gebeten:

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Abschuss von verwilderten Tauben im Bereich hinter dem Alten Flugplatz in Bonames?
  2. Hat das beauftragte Unternehmen alle gesetzlichen und sonstige Vorschriften sowie Beauftragungsauflagen eingehalten und wenn nicht, welche Maßnahmen werden zur Einhaltung ergriffen?
  3. Welche tierfreundlichen Methoden können an Stelle von Taubenabschuss zur Reduzierung der Taubenpopulation zur Anwendung kommen? Begründung: Wie dem Antrag OF 82/10 vom 11.10.2011 zu entnehmen ist, kommt es zur erheblichen Lärmbelästigung der Anwohner durch den Abschuss von verwilderten Tauben hinter dem Alten Flugplatz in Bonames. Durch den Einsatz von tierfreundlichen Methoden, wie z.B. die Errichtung von Taubenhäusern, die zur langfristigen Reduzierung der Taubenpopulation durch den Austausch der Taubeneier gegen Gipseier dienen, besteht die Möglichkeit, dauerhaft die erhebliche Lärmbelästigung der Anwohner auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2011OFOF 122/10Taubenabschuss hinter dem Alten Flughafen-BonamesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. November 2011Sie sind hier
    VV 186Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-Bonames
    Anfrage
  3. 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 183Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-BonamesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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