Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-Bonames
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 186 entstanden aus Vorlage: OF 122/10 vom 13.11.2011
Betreff: Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-Bonames Der Magistrat wird zu folgenden Fragen um Prüfung und Berichterstattung gebeten:
- Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Abschuss von verwilderten Tauben im Bereich hinter dem Alten Flugplatz in Bonames?
- Hat das beauftragte Unternehmen alle gesetzlichen und sonstige Vorschriften sowie Beauftragungsauflagen eingehalten und wenn nicht, welche Maßnahmen werden zur Einhaltung ergriffen?
- Welche tierfreundlichen Methoden können an Stelle von Taubenabschuss zur Reduzierung der Taubenpopulation zur Anwendung kommen? Begründung: Wie dem Antrag OF 82/10 vom 11.10.2011 zu entnehmen ist, kommt es zur erheblichen Lärmbelästigung der Anwohner durch den Abschuss von verwilderten Tauben hinter dem Alten Flugplatz in Bonames. Durch den Einsatz von tierfreundlichen Methoden, wie z.B. die Errichtung von Taubenhäusern, die zur langfristigen Reduzierung der Taubenpopulation durch den Austausch der Taubeneier gegen Gipseier dienen, besteht die Möglichkeit, dauerhaft die erhebliche Lärmbelästigung der Anwohner auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 122/10Taubenabschuss hinter dem Alten Flughafen-BonamesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011Sie sind hierVV 186Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-BonamesAnfrage
- 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 183Taubenabschuss hinter dem Alten Flugplatz-BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen